Wohnungsbauförderung durch die Bundesländer
Zu den verschiedenen Angeboten, die künftige Hausbesitzer unterstützen sollen, gehört die Wohnungsbauförderung der Bundesländer. Seit dem 01.09.2006 bieten Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Co. im Zuge der Föderalismusreform ihren Einwohnern unterschiedliche Möglichkeiten, um vergünstigtes Baugeld, Zuschüsse oder Bürgschaften zu erhalten.
Zusätzlich dazu können die Bürger Altersvorsorgeprodukte mit Immobilienbezug abschließen. Die Länder wollen ihre Einwohner mit den Maßnahmen unter anderem dabei unterstützen, in umweltfreundliche Bauten zu investieren. Im Folgenden werden einige Beispiele für Wohnungsbauförderung kurz vorgestellt:
Baden-Württemberg: Mehr Kinder, mehr Förderung
Ein Programm zur Wohnungsbauförderung im Land Baden-Württemberg richtet sich zum Beispiel speziell an Familien. Das Besondere: Nachdem sich die Förderung lange Zeit daran orientierte, wie viele Kinder zum Zeitpunkt der Antragsstellung in der Familie lebten, erweitert sich inzwischen die Förderung, wenn die Familie Zuwachs erhält.
Bayern: 0,5 Prozent Zins für Geringverdiener
Im Freistaat Bayern erhalten einkommensschwächere Haushalte bei Bedarf einen zinsgünstigen staatlichen Baukredit. Auf die Dauer von 15 Jahren fordert die dortige Regierung nur 0,5 Prozent Zins. Darüber hinaus erhalten Haushalte mit Kind einen Zuschuss von 1.500 Euro pro Nachwuchs.
Berlin: Umschuldung bei IBB möglich
Das „IBB-Förderoptimierungsdarlehen Eigenheim“ bietet die Möglichkeit einer Umfinanzierung für Hausbauer, die in alten Eigenheimförderprogrammen auf ein Aufwendungsdarlehen bzw. Aufwendungshilfedarlehen der IBB zurückgegriffen hatten.
Brandenburg: Hilft bei der Modernisierung
Brandenburg bietet etwa Unterstützung beim Kauf eines leerstehenden Gebäudes, wenn dabei Modernisierungs- und Instandsetzungskosten von über 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche anfallen. Theoretisch haben alle Haushalte die Chance, gefördert zu werden. Allerdings werden Haushalte mit mindestens zwei Kindern oder behinderten Mitgliedern bevorzugt behandelt. Der Grundzuschuss beträgt in Brandenburg 10.000 Euro.
Bremen: Sanierung von älterem Wohnraum
Die Bremer Aufbau-Bank fördert beispielsweise die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen mit zinsverbilligten Darlehen. Als Voraussetzung muss eine belegungs- und mietbindungsfreie Wohnung, die älter als 25 Jahre alt ist, vorhanden sein.
Hamburg: Fördert Energiesparhäuser
In Hamburg finden Hausbauer und –käufer ein spezielles Programm zur Förderung von Energiesparhäusern. Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt berechnet 100 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für ein WK-Effizienzhaus 70, das zum Beispiel bestimmte Standards beim jährlichen Energiebedarf nicht überschreiten darf. Besitzer eines WK-Effizienzhauses 40 oder eines WK-Passivhauses erhalten 240 Euro pro Quadratmeter. Maximal 130 Quadratmeter können insgesamt gefördert werden.
Nordrhein-Westfalen: Unterstützt Familien mit bis zu 100.000 Euro
Nordrhein-Westfalen stellt seinen Einwohnern besonders viele unterschiedliche Fördermaßnahmen bereit. Gefördert werden zum Beispiel Haushalte mit mindestens einem Kind oder mit einem schwerbehinderten Mitglied. Der Neubau von eigengenutzen Immobilien wird durch ein Darlehen unterstützt, das in den ersten fünf Jahren zinsfrei bleibt. Es fallen nur 0,5 Prozent an jährlichen Verwaltungskosten an. Ab dem sechsten Jahr kann der Zinssatz auf 3,5 Prozent angepasst werden. Im günstigsten Fall kann die Höhe der Förderung für Familien bis zu 100.000 Euro ausmachen.
Sachsen: Energetischer Wandel wird vorangetrieben
In Sachsen wird die energetische Sanierung von innerstädtischem Wohnraum gefördert. Nach einer Bewertung durch einen Sachverständigen kann der Immobilienbesitzer Mittel zur Verbesserung der Wärmedämmung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten.
Thüringen: Bietet Maßnahmen für junge Ehepaare
In Thüringen greift die regionale Förderung bereits bei jungen Ehepaaren, bei denen die Hochzeit nicht länger als fünf Jahre zurück liegt und keiner älter als 40 Jahre ist, wenn sie die Hausbauer für eine Immobilie in bestimmten Städtebauprogrammen interessieren. Das Bundesland unterstützt dabei bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
All diese Beispiele verdeutlichen die Bandbreite regionaler Wohnungsbauförderung in Deutschland. Es kann sich also für den Haus- oder Wohnungsbesitzer auszahlen, die Angebote des eigenen Bundeslandes zu kennen und wenn möglich zu nutzen. Es lohnt sich also in fast jedem Fall, sich über die regionalen Fördermaßnahmen des eigenen Bundeslandes schlau zu machen, bevor man ein Haus erwirbt oder selbst baut.Kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Förderung
Es existieren einige wenige Regeln, die für alle Länder gelten: Beispielsweise haben Interessierte in keinem deutschen Bundesland einen Rechtsanspruch auf eine Förderung, und der jeweilige Antrag muss vor Baubeginn eingereicht werden. Größtenteils können die Länder ihre Fördermaßnahmen aber frei festlegen. Hier sind einige Beispiele dafür, wie die Programme der Bundesländer aufgebaut sind: